Sauerstoffflaschen fr Notfallzwecke, die unter dieser Eintragung befrdert werden, drfen eingebaute Auslsekartuschen (Kartusche mit Antriebseinrichtung der Unterklasse 1.4 Vertrglichkeitsgruppe C oder S) enthalten, ohne dass dadurch die Zuordnung zur Klasse 2 verndert wird, vorausgesetzt, die Gesamtmenge der deflagrierenden (antreibenden) explosiven Stoffe je Sauerstoffflasche berschreitet nicht 3,2 g. Die versandfertigen Flaschen mit den eingebauten Auslsekartuschen mssen ber eine wirksame Vorrichtung zum Schutz vor unbeabsichtigtem Auslsen verfgen.